Hiermit wird die für den 20.03.2016 in Arnsberg einberufene Mitgliederversammlung abgesagt.
Gleichzeitig wird als neuer Termin für die Mitgliederversammlung gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung der 05.06.2016 bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung wird in Arnsberg stattfinden.
Nach § 17 Absatz 4 der Satzung müssen Anträge spätestens sechs Wochen vor dem Tagungstermin schriftlich mit Begründung bei der Geschäftsstelle eingereicht sein. Nach § 17 Absatz 5 der Satzung erfolgt die Einberufung vier Wochen vor dem Termin. Gemäß § 17 Absatz 9 der Satzung wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.
Bereits vorliegende Anträge für die abgesagte Mitgliederversammlung am 20.03.2016 behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden.
Toni Kirsch, Präsident, Josef Pooschen, stellvertretender Präsident