Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW wird hiermit gemäß § 17 der Verbandssatzung für Sonntag, den 08.03.2015, 10.00 Uhr, nach Kaarst einberufen. Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 24.01.2015 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes (vorzugsweise in elektronischer Form) eingereicht werden. Später eingehende Anträge können dann nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge ohne Begründung können nicht angenommen werden.
Toni Kirsch, Präsident; Josef Pooschen, stellv. Präsident; Stefan Rosiejak, Geschäftsstellenleiter