Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW wird hiermit gemäß § 17 der Verbandssatzung für Sonntag, den 09.03.2014, 10.00 Uhr, nach Gelsenkirchen einberufen. Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 25.01.2014 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes (vorzugsweise in elektronischer Form) eingereicht werden. Später eingehende Anträge können dann nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge ohne Begründung können nicht angenommen werden.
Toni Kirsch, Präsident; Josef Pooschen, stellv. Präsident