Antidoping-Ordnung des Radsportverbandes NRW

Hiermit wird die Antidoping-Ordnung des Radsportverbandes NRW veröffentlicht. Diese wurde am 18.11.2012 durch den Hauptausschuss in Kraft gesetzt. Die Unterlagen sind auf der Homepage des Radsportverbandes NRW unter „Downloads/Formulare“ oder folgendem Link abrufbar:

https://radsportverband-nrw.de/modules.php?name=html&f=verband/downloads.htm&menuid=302

Die Athletenvereinbarung ist von jedem NRW-Kadersportler auszufüllen, zusätzlich die Schiedsvereinbarung. Die Schiedsvereinbarung muss auch von allen Landestrainern, Honorartrainern, Stützpunktleitern und Übungsleitern vorgelegt werden.

Die Koordination erfolgt über die jeweiligen Vizepräsidenten Rennsport und Hallenradsport/Sportentwicklung.