Neuer Abkehrschein (Sportordnung Ziffer 5.3.1)

Der BDR hat mit den Verantwortlichen der Landesverbandsgeschäftsstellen auf seiner letzten Tagung beschlossen, einen für Deutschland einheitlichen Abkehrschein einzuführen.

Abkehrscheine sind gemäß Ziffer 5.3.1 der Sportordnung auszufertigen, wenn ein Sportler eine Lizenz oder Wertungskarte in einem anderen Verein lösen möchte. Diese Regelung für den Breitensportbereich gilt nur für NRW.

Dieses neue Formular ist ab sofort unter „Downloads/Formulare“ abrufbar. Alle anderen Versionen verlieren damit ihre Gültigkeit.