Genehmigung von Rennsportveranstaltungen – Gebühr

Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals auf die Bekanntmachung des Koordinators Straße/Cross Günter Schäfer hin. Wir bitten Sie dringend, k e i n e Gebühren vorab zu überweisen. Nach Abschluss des Kalenders erhält jeder Ausrichter eine Rechnung vom Radsportverband NRW für die Veranstaltungen in seinem Verantwortungsbereich. Der BDR verfährt ebenso. Gebühren, die dem BDR zustehen (Sie haben dann eine BDR-Rechnung erhalten), bitten wir direkt auf das BDR-Konto in Frankfurt zu überweisen und nicht auf das Konto des Radsportverbandes.

Veranstaltungen, für die die Gebühr nicht in der vorgesehenen Frist von vier Wochen überwiesen wurde und die Veranstalter keinen Bankeinzug vereinbart haben, werden nach erfolgloser Erinnerung nach weiteren 14 Kalendertagen ersatzlos aus dem Kalender gestrichen und der Termin wird wieder frei gegeben.