Werbung auf Sportkleidung 2010

Gemäß der Sportordnung des BDR, können Landesverbände Gebühren für Sponsoren auf Sportkleidung erheben. In NRW sind pro Sponsor im Jahr 2010 30,- € an den Radsportverband NRW abzuführen. Leider musste festgestellt werden, dass nicht alle Vereine dem nachgekommen sind. Aus diesem Grunde erhalten die entsprechenden Vereine die Möglichkeit, dies noch bis zum 01.12.2010 nachzumelden. Hierzu kann das Formuar 2011 verwendet werden (bitte dann auf 2010 ändern). Sportler aus Vereinen, die keine Genehmigung für Werbung 2010 erhalten haben und in diesen Trikots an der LV-Meisterschaft Cross teilnehmen wollen, können vor Ort vom Start ausgeschlossen werden.