Urteil Landesrechtsausschuss gegen den aktiven Sportler Gschwind

Der Rechtsausschuss beschließt – nach vorheriger Anhörung des Betroffenen – den Fahrer Alexander Geschwind wegen Verstoßes gg. § 12 Abs 1+2 WB Straße zu einer siebentägigen Sperre in der Zeit vom 28.09 – 4.10.2009 zu belegen.

Begründung:
Der Fahrer Alexander Geschwind hat unstreitig an einem Hobbyrennen teilgenommen, obwohl ihm dies als Lizenzfahrer nicht erlaubt ist (§ 12 Abs.“ WB Straße). Die Argumentation des Betroffenen, hierüber keine Kenntnisnahme gehabt zu haben, entlastet ihn nicht. Zudem steht fest, dass er bei der Teilnahme von Lehrgängen hiervon unterrichtet wurde.
Nach alledem war – wie geschehen – zu entscheiden.