Der Hauptausschuss des RSV NRW hat auf seiner Sitzung am 14.3.2009 in Herzogenrath eine Anpassung der Aufwandentschädigungen für Kommissäre beschlossen.
Neben dem Tagegeld, das in der aktuellen Höhe von 35€ für die Kommissäre, bzw. 40 € für den VKK bestehen bleibt, können die KK-Mitglieder bei Einsätzen außerhalb Ihrer politischen Gemeinde ein Fahrtgeld in Höhe von 0,25€/km berechnen. Bei der Geltendmachung des Fahrtgeldes muss die Bildung von Fahrgemeinschaften seitens des KK berücksichtigt werden. Die Technische Kommission bittet um unbedingte Beachtung dieser Regelung.