Neue Regelungen zum Vereinswechsel

Die Bundeshauptversammlung des BDR hat eine neue Abwicklung des Vereinswechsels beschlossen. Wir dürfen aus gegebener Veranlassung nochmals auf diese Regelungen in der Sportordnung Ziffer 5.3.3 hinweisen, die sofort in Kraft treten:

1. Die Ausstellung des Abkehrscheines und die Vereinswechselgebühr werden notwendig, wenn der betroffene Sportler in der abgelaufenen oder laufenden Saison eine Lizenz oder RTF-Wertungskarte gelöst hat.
2. Der Abkehrschein muss vom Sportler beim Verein angefordert werden (Vordruck auf der NRW-Homepage www.radsportverband-nrw.de unter Downloads).
3. Der Verein muss innerhalb von acht Tagen den Abkehrschein aushändigen oder schriftlich mitteilen, warum die Ausstellung nicht durchgeführt wird.
4. Der abgebende Verein übersendet den Abkehrschein innerhalb von acht Tagen an die Geschäftsstelle seines Verbandes.
5. Der Sportler übersendet seine Lizenz an die Geschäftsstelle des abgebenden Verbandes. Mit dem Eintreffen der Lizenz beim Verband beginnt die Sperrfrist von drei Monaten. RTF-Wertungskarteninhaber müssen ihre Karte nicht einsenden, obwohl diese mit Ausstellung des Abkehrscheines ungültig wird und nicht mehr verwendet werden darf. Eine Sperre existiert für Radtourenfahrer nicht.
6. Der Sportler überweist die Vereinswechselgebühr in Höhe von 30,- € bei dreimonatiger Sperre (Gebühr gilt auch für Radtourenfahrer) oder 140,- € für Erwachsene/75,- € für Schüler und Jugendliche bis Junioren bei sperrfreiem Wechsel auf das Konto des Landesverbandes.
7. Zeiten für den sperrfreien Wechsel für die Bereiche Straßenrennsport, Bahnrennsport, Querfeldein, MTB, Trial und BMX 15.09.-31.10. und 01.-15.02., für Kunstradfahren und Radball/Radpolo 01.-31.07. und 01.-31.12.