Aus gegebener Veranlassung dürfen wir nochmals auf die Regelung zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen im Ausland hinweisen. Mit einer BDR-Lizenz ist der Start bei allen Rennsportveranstaltungen im In- und Ausland möglich, wenn
* der ausrichtende Verein einem Mitgliedsverband der UCI angehört;
* eine Auslandsstartgenehmigung vorliegt;
* die angegebene Renngemeinschaft beim BDR gemeldet und vom BDR bestätigt wurde.
Die Auslandsstartgenehmigung kann in der Geschäftsstelle des RSV NRW für Rennen des nationalen Kalenders des Gastlandes, bei Rennen des UCI-Kalenders bei der Bundesgeschäftsstelle des BDR unter Angabe des Datums und der Veranstaltung beantragt werden. Zum Aufstieg werden nur Rennen im Ausland berücksichtigt, die im internationalen Kalender der UCI geführt werden. An Veranstaltungen des niederländischen Verbandes NWB dürfen deutsche Lizenznehmer nicht teilnehmen, nur an Rennen des offiziellen Verbandes KNWU. Ebenso ist ein Start für Lizenznehmer bei Hobbyrennen ausgeschlossen. Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise ist mit einer Bestrafung gemäß der BDR-Sportordnung/Sportrechtsordnung/WB Straße/WB MTB/WB Cross zu rechnen.