Satzung und Ordnungen

Satzung

Zweck und Aufgabe des Radsportverbandes ist die Beaufsichtigung, die Pflege und Förderung des Amateur-Radsports in allen seinen Arten, die sportliche Erziehung der Jugend und die Vertretung der Belange aller ihm angeschlossenen Radsportvereine, Radsportabteilungen und Einzelmitglieder. Mit dieser Zweckbestimmung dient er der Leibesertüchtigung und der Entwicklung eines gesunden Kulturlebens. Der Radsportverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Radsportverband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke.

Satzung 2021

(beschlossen von der Mitgliederversammlung am 13.06.2021/eingetragen durch das AG Düsseldorf am 25.11.2021)

Ethik-Code 2019

(beschlossen von der Mitgliederversamlung am 26.03.2019 – Umsetzung als einer der ersten Fachverbände im Landessportbund NRW)

Ordnungen

Soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt, ist der Verbandsrat zum Erlass, zur
Änderung und zur Aufhebung von Ordnungen ermächtigt. Alle Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung, dürfen aber nicht im Widerspruch zur Satzung stehen.

Folgende Ordnungen wurden vom Verbandsrat beschlossen:

Rechts- und Verfahrensordnung – RuVO – Stand 18.03.2018
Ehrungsordnung – EO – Stand 18.03.2018
Finanzordnung – FO – Stand 14.05.2022
Jugendordnung – JO – Stand 18.03.2018
Geschäfts- und Verwaltungsordnung – GesVerwO – Stand 14.05.2022
Geschäftsordnung Kompetenzteams – GesOKT – Stand 14.05.2022
Gebührenordnung 2025 – GO – Stand 10.11.2024
Anti-Doping Ordnung – ADO – Stand 18.11.2012

SR/19.11.2023