Terminanmeldungen Rennsportkalender-Straße-Bahn 2023

Vereine und Organisatoren, die ein Straßenrennen innerhalb des Landesverbandskalenders NRW für 2023 durchführen wollen, müssen die Veranstaltung bis zum 30.10.2022 beim Radsportverband angemeldet haben.

Analog zur Terminanmeldung für Rennen des BDR-Kalenders wird der Radsportverband NRW, wie bereits in den Vorjahren, nur Online-Terminanmeldungen über rad-net.de entgegen nehmen. Organisatoren, die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (Antrag und Anleitung, siehe Menüpunkt: Download –) anfordern. Bestehende Zugänge aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

Organisatoren, die eine Terminanmeldung per E-Mail beim LV einreichen, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € belegt.

Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung. Diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt. Mit der Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender wird eine Genehmigungsgebühr gem. Gebührenkatalog fällig. Entsprechende Rechnungen werden durch den Bund Deutscher Radfahrer (bei Rennen des BDR-Kalenders) bzw. den Landesverband NRW versendet. Eine Vorabüberweisung ist nicht notwendig.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere stehen das Team von rad-net (team@rad-net.de) oder die Beauftragten Terminkalender Straße/Bahn/Cross im Radsportverband NRW e.V. (termine.rennsport@radsportverband.nrw) zur Verfügung.

Hinweis:
Grundsätzlich gilt, dass die Termine zunächst nur unter Vorbehalt genehmigt sind. Die endgültige Genehmigung erfolgt durch die Beauftragten Terminkalender Straße/Bahn/Cross im Radsportverband NRW e.V. – Es wird empfohlen, einen oder mehrere Ersatztermine anzumelden!

Gez. Udo Weingärtner / Holger Müller (Beauftragte Terminkalender Straße/Bahn/Cross)