Anmeldung für den NRW Landesverbandskalender Straßenrennsport 2018

Vereine und Organisatoren, die ein Straßenrennen innerhalb des Landesverbandskalenders NRW für 2018 durchführen wollen, müssen die Veranstaltung bis zum  17.09.2017 beim Landesverband angemeldet haben.

Analog zur Terminanmeldung für Rennen des BDR-Kalenders, wird der Landesverband NRW, wie bereits in den Vorjahren, nur Online-Terminanmeldungen über rad-net.de entgegen nehmen. Organisatoren, die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (Menüpunkt: „Regularien/Formulare“ – „Formulare“ – „BDR-Formular und Anleitung für Terminanmeldungen und Wettkampfausschreibungen“) anfordern. Bestehende Zugänge aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

Organisatoren, die eine Terminanmeldung per Mail beim LV einreichen, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € belegt.

Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung. Diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt. Mit der Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender wird eine Genehmigungsgebühr gem. Gebührenkatalog fällig. Entsprechende Rechnungen werden durch den Bund Deutscher Radfahrer (bei Rennen des BDR-Kalenders) bzw. den Landesverband NRW versendet. Eine Vorabüberweisung ist nicht notwendig.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere steht das Team von rad-net (team@rad-net.de) oder die Koordinatoren der Bezirke zur Verfügung.

Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass die Termine zunächst nur unter Vorbehalt der Prüfung durch die LV-Fachwartetagung beim BDR im Oktober (Termine des BDR-Kalender) bzw. der LV-Tagung im Dezember in Duisburg (Termine des LV-Kalenders) genehmigt sind.

Dr. Jens Hinder, Vizepräsident Rennsport; Hermann Schiffer, Beauftragter Terminkalender Straße/ Cross NRW