Neue Satzung in Kraft

Mit heutiger Wirkung wird die am 19.03.2017 durch die Mitgliederversammlung beschlossene Satzung in Kraft gesetzt. Die neue Version wurde am 10.08.2017 vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen VR 3778/Fall 13 in Verbindung mit der aktuellen Vorstandsmeldung eingetragen. Alle vorhergehenden Versionen verlieren mit dem heutigen Tag ihre Gültigkeit.

Durch die Inkraftsetzung ergeben sich u. a. Änderungen bei der Zusammensetzung, Bezeichnung und Haftung des Präsidiums und der weiteren Organe des Radsportverbandes. Für verbindliche Mitteilungen des Verbandes (u. a. auch Einladung zur MV) reicht eine Mitteilung auf der Homepage des Radsportverbandes NRW. Die Mitgliederversammlung (ungerade Jahre) findet im Wechsel ab jetzt zweijährig mit der Verbandsratssitzung (gerade Jahre) statt.

Die komplette Version finden Sie im Menü unter dem Punkt „Verband“ oder hier:

Satzung 2017

Ebenso wird allen Vereinen per Email eine schriftliche Version zur Verfügung gestellt.

Das Präsidium bedankt sich ausdrücklich bei allen Personen, die an der Erstellung dieser neuen Satzung mitgearbeitet haben.

Bernd Potthoff, Präsident; Stefan Rosiejak, Geschäftsführer